Personaldienstleistungskaufmann / Personaldienstleistungskauffrau - Umschulung (IHK) in Teilzeit - 12 Monate Praktikum

  • Kursnummer

    K-3651-B-1
  • Kosten

    € 0,00 (mit Bildungsgutschein)
  • Individueller Einstieg

    nein
  • Abschluss

    Kammerprüfung & trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung
  • An folgenden Standorten

  • Ihr Kontakt

    Neues Innovatives Lernzentrum e. V.

    Telefon: 0208 9952777

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Ein kurzer Überblick

Personaldienstleistungskaufleute sind überwiegend in Personaldienstleistungsunternehmen und in den Personalabteilungen größerer Unternehmen tätig. Sie planen und führen die Personalbeschaffung durch, organisieren den Personaleinsatz und planen die Personalentwicklung. Weiter akquirieren und betreuen sie ihre Kunden, analysieren Arbeitsplätze und ermitteln den Personalbedarf. Sie sorgen außerdem für die Arbeitssicherheit und stellen den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter sicher. Bei der Vielfalt des Tätigkeitsprofils müssen Personaldienstleistungskaufleute entsprechend viele Kompetenzen mitbringen.

Im Rahmen der Umschulung werden die für die Ausübung des Berufes benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse handlungsorientiert vermittelt. Die Umschulung beinhaltet eine betriebliche Ausbildungsphase von mindestens 9 Monaten und endet mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK)

Bestens vorbereitet: Wir bieten eine Vielzahl an Vorbereitungskursen an, mit denen Sie vor dem Start Ihrer Umschulung Grundkenntnisse erwerben oder auffrischen können. Sprechen Sie uns gerne an!

Dauer

Teilzeit
33 Monate in Teilzeit inkl. 12 Monate Praktikum

Die angegebene Wochenstundenzahl für Teilzeit entspricht einem Orientierungswert und diese kann in einzelnen Modulen variieren. Sollten Sie den Kurs in Teilzeit belegen wollen, sprechen Sie uns gern direkt an. Sicher finden wir mit Ihnen eine gemeinsame Lösung.

Unterrichtszeiten

Unterrichtszeiten:
Montag bis Freitag von 08:45 bis 14:15 Uhr (6 LE täglich; 3 LE Theorie und 3 LE Praxis)
Praktikumszeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr (6 Zeitstunden täglich)

Kursinhalte

Personaldienstleistungskaufmann-Personaldienstleistungskauffrau ist ein anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildungsinhalte richten sich nach der bundeseinheitlichen Ausbildungsverordnung und dem Rahmenlehrplan des Berufsbildes.

Dies sind u. a.:

  • Lern- und Arbeitstechniken
  • Wirtschafts- und Sozialkunde
  • Betriebswirtschaftslehre
  • Information, Kommunikation und Kooperation
  • Rechnungswesen
  • Marketing
  • Personal

Berufsspezifischer Unterricht:

  • Personalgewinnung
  • Personaleinsatz
  • Berufsfelderschließung
  • Auftragsakquisition und Auftragsdurchführung, Marketing
  • Berufsbezogene Rechtsanwendungen
  • Qualitätssicherung
  • Anwendung einer Fremdsprache bei Fachaufgaben

Bewerbungstraining

Bei entsprechender Leistung besteht im Rahmen der Umschulung die Möglichkeit, folgende Zertifikate zu erwerben:

  • LanguageCert Sprachzertifikat
  • SAP® - Zertifikat*

*Aus lizenzrechtlichen Gründen nicht in allen Standorten möglich. Bitte informieren Sie sich im Beratungsgespräch.

Ihre beruflichen Perspektiven nach der Weiterbildung

Personalarbeit wird zunehmend anspruchsvoller und komplexer. Themen wie Recruiting, Ausbildungsmarketing, Employer Branding, Personaldiagnostik, Talentmanagement, Diversity Management und Gesundheitsmanagement rücken immer weiter nach oben auf der Prioritätenliste vieler Personalabteilungen. Personaldienstleistungskaufleute können sich mit ihren Fachkenntnissen an den Analysen und Konzepterstellungen beteiligen und sind daher nicht nur bei Personaldienstleistern gefragte Fachkräfte. Auch Unternehmen ganz anderer Branchen mit größeren Personalabteilungen bieten attraktive Jobmöglichkeiten. Für die zukünftigen Personaldienstleistungskaufleute gibt es zudem gute Aufstiegschancen und viele Möglichkeiten der Spezialisierung für bestimmte Aufgaben.

Teilnahmevoraussetzungen

Vorausgesetzt werden Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 sowie EDV-Grundkenntnisse.

Zielgruppe

Diese Umschulung eignet sich insbesondere für Arbeitssuchende mit oder ohne Berufsausbildung, die sich für eine Tätigkeit im Personaldienstleistungsbereich interessieren.

Teilnahme an Praktika

Um praktische Erfahrungen zu sammeln, ist ein Praktikum wichtiger Bestandteil Ihrer Weiterbildung. Vielleicht ergibt sich daraus sogar die Chance auf einen festen Arbeitsplatz, wenn Sie Ihren Praktikumsbetrieb von sich überzeugen.

Ihr Abschluss

Kammerprüfung & trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung

Förderung

Wir sind zugelassener Träger nach der AZAV und alle unsere Angebote sind entsprechend zertifiziert. Ihre Teilnahme kann somit durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter per Bildungsgutschein zu 100% gefördert werden.

Ausstattung Ihres Lernplatzes und Unterrichtsmethodik

Sie lernen – gemeinsam mit anderen Schulungsteilnehmern – unter Einsatz moderner Unterrichtsmethoden. Mit diesem Mix sind Sie fachlich und persönlich optimal für die Praxis gerüstet. Dazu gehören, je nach Thema, der Live-Unterricht in einem Klassenraum unserer virtuellen Online-Akademie Viona® genauso wie Projektarbeit, die Erstellung und Präsentation eigener Arbeitsergebnisse, das Studium von Fachliteratur u. a. Während der gesamten Weiterbildung steht Ihnen ein moderner PC-Arbeitsplatz zur Verfügung. Sie werden von hochqualifizierten Fachleuten unterrichtet und betreut, die über umfassende theoretische Kenntnisse und fachpraktische Erfahrungen verfügen. Unsere Koordinatoren, die Sie auch beim Lernen begleiten, bieten Ihnen Unterstützung und Hilfestellung bei allen Fragen.

Vorteile

- Praxisorientierte Inhalte
- Umfangreiches Praktikum im Betrieb
- Teilnahme auch von zu Hause aus möglich*
- Auffrischung von Grundlagen mit Vorbereitungskursen
- Abschluss mit IHK-Zertifikat

Attraktive Förderprämien:
Während Ihrer Umschulung erhalten Sie 150 Euro Weiterbildungsgeld pro Monat, wenn sie arbeitslos sind oder aufstockende Leistungen beziehen.** Zudem können Ihnen laut Weiterbildungsstärkungsgesetz insgesamt 2.500 Euro Prämien für bestandene Prüfungen ausgezahlt werden.

*Zwingende Voraussetzung dafür ist die Zustimmung Ihres Kostenträgers und Ihrer zuständigen Prüfungskammer.
**Die Auszahlung des Weiterbildungsgeldes obliegt der Entscheidung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Klärung!